Fachwissen

Krankentransport-Genehmigung in NRW: Antrag und Nachweise nach §§ 17 bis 22 RettG

Eine belastbare Antragsmappe verbindet Pflichtangaben, Eignungs- und Finanznachweise mit einem schlüssigen Fahrzeug-, Personal- und Betriebskonzept.

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Erstellt von KALUNA Verwaltung GmbH · fachlich eingeordnet aus der Praxis im Krankentransport · Quellen werden direkt im Text benannt.

Veröffentlicht: 26. Oktober 2026

Rechtsstand: 26. Oktober 2026. Die Checkliste stützt sich auf die geltende amtliche Fassung des RettG NRW. Der im Oktober 2026 vorgelegte Gesetzentwurf 18/21621 ist ein Entwurf und wird hier nicht als geltendes Recht behandelt. Die konkrete Anforderung zusätzlicher Unterlagen bleibt Sache der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Kurzfassung

Wer in Nordrhein-Westfalen außerhalb der Beteiligung nach dem zweiten Abschnitt Aufgaben des Krankentransports wahrnehmen will, benötigt nach § 17 RettG NRW eine Genehmigung der Kreisordnungsbehörde. Der Antrag muss den Betriebssitz, den Fahrzeugstandort, den Betriebsbereich, vorhandene Genehmigungen und gegebenenfalls die Geschäftsführung benennen. Darüber hinaus müssen die Unterlagen eine Bewertung von Zuverlässigkeit, fachlicher Eignung sowie Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen.

1. Zuständigkeit und Betriebsbereich zuerst festlegen

Die Kreisordnungsbehörde entscheidet für ihren Zuständigkeitsbereich. Soll das Unternehmen in mehreren Kreisen tätig werden, entscheiden die jeweiligen Kreisordnungsbehörden eigenständig. Der vorgesehene Standort des Krankenkraftwagens und der Betriebsbereich gehören deshalb an den Anfang der Planung. § 17 nennt für die Entscheidung eine Frist von drei Monaten nach Antragstellung.

Prüfpunkt: Standort, Betriebssitz und gewünschten Bereich in einer Karte und einer eindeutigen Textbeschreibung zusammenführen. Mehrere Kreise nicht als ein einziges Verfahren behandeln.

2. Pflichtangaben des schriftlichen Antrags vollständig erfassen

Nach §§ 18 und 20 RettG NRW ist der Antrag grundsätzlich schriftlich zu stellen. § 20 verlangt insbesondere:

  • Name und Betriebssitz der antragstellenden Person oder Gesellschaft; bei natürlichen Personen zusätzlich Wohnsitz und Geburtstag,
  • vorgesehener Standort des Krankenkraftwagens und Betriebsbereich,
  • Angaben zu bereits bestehenden oder früheren Genehmigungen für Notfallrettung oder Krankentransport,
  • Angaben zur Geschäftsführung, wenn der Betrieb nicht persönlich geführt wird.

Die elektronische Form ist nach § 18 grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht eine zugelassene Sonderregelung mit dauerhaft überprüfbarer Signatur greift.

3. Vier Nachweisblöcke prüffähig aufbauen

§ 19 und § 20 Absatz 2 geben keine abschließende Dokumentenliste vor. Die Unterlagen müssen der Behörde aber die Bewertung von vier Bereichen ermöglichen:

  1. Zuverlässigkeit: Unternehmens- und Geschäftsführungsstruktur, persönliche Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, den Betrieb regelkonform zu führen. Die Behörde kann weitere Nachweise verlangen, ausdrücklich auch Führungszeugnisse.
  2. Fachliche Eignung: Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Führung eines Krankentransportbetriebs. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch Prüfung bei der Genehmigungsbehörde oder kann durch mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Betrieb für Notfallrettung oder Krankentransport geführt werden.
  3. Sicherheit des Betriebs: erforderliche Fahrzeuge, geeignetes Personal und notwendige Geschäftseinrichtungen.
  4. Leistungsfähigkeit: verfügbare finanzielle Mittel für Aufnahme und ordnungsgemäße Führung des Betriebs.

Organisatorische Empfehlung: Für jeden Nachweisblock ein Deckblatt mit Soll-Nachweis, Dokument, Aussteller, Datum, Gültigkeit und offener Aufgabe führen. Das ist keine amtliche Formularvorgabe, macht Rückfragen aber beherrschbar.

4. Öffentliche Interessen und Anhörung mitdenken

Auch vollständige persönliche und betriebliche Nachweise beantworten nicht allein die Bedarfsfrage. Nach § 19 Absatz 4 ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch ihren Gebrauch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst beeinträchtigt würde. Genannt werden unter anderem flächendeckende Vorhaltung, Auslastung des öffentlichen Rettungsdienstes, Einsatzzahlen, Eintreffzeiten, Einsatzdauer sowie Kosten- und Ertragsentwicklung. Sind im beantragten Betriebsbereich bereits andere Genehmigungen erteilt, kann die Behörde bei einer erstmaligen Erteilung einen Beobachtungszeitraum von bis zu einem Jahr festlegen.

Vor einer Genehmigung sieht § 21 außerdem die gutachtliche Anhörung mehrerer Stellen vor, darunter Rettungsdienstträger, Sitzgemeinde, IHK, örtliche Krankenkassen, Verbände des Krankentransportgewerbes und Gewerkschaftsorganisationen.

Prüfpunkt: Die eigene Markt- und Standortanalyse von den persönlichen Eignungsnachweisen trennen. Nachfrageannahmen belegen und Unsicherheiten ausdrücklich kennzeichnen.

5. Beantragten Genehmigungsumfang exakt beschreiben

Die Genehmigung wird für einen bestimmten Betriebsbereich erteilt. Nach § 22 werden die einzelnen Krankenkraftwagen mit amtlichem Kennzeichen und betrieblicher Funktion aufgeführt. Außerdem enthält die Genehmigung Standort, Geltungsdauer, Betriebsbereich, Betriebszeit und Aufsichtsbehörde. Die Laufzeit beträgt höchstens fünf Jahre; Wiedererteilungen sind möglich. Nebenbestimmungen können unter anderem Einsatzbereitschaft, Personalnachweise, Hygiene, Zusammenarbeit und Aufzeichnungen konkretisieren.

Prüfpunkt: Fahrzeugliste, Betriebszeiten, Einsatzbereitschaft, Personal- und Vertretungsmatrix sowie Hygiene- und Dokumentationsabläufe widerspruchsfrei halten.

6. Amtliche Gebühren in die Planung aufnehmen

Das amtliche Gebührenverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen nennt mit Stand 25. April 2026 für Krankenkraftwagen unter anderem:

  • 233 Euro für den ersten Krankenkraftwagen,
  • 50 Euro für jeden weiteren Krankenkraftwagen im selben Verfahren,
  • 50 Euro für den Austausch eines Krankenkraftwagens,
  • 20 Euro für die Berichtigung der Genehmigungsurkunde,
  • 138 Euro für die Prüfung der fachlichen Eignung,
  • 185 Euro für die Bestätigung einer Geschäftsführung und ihrer Stellvertretung.

Diese Gebühren ersetzen nicht die übrigen Projektkosten für Fahrzeuge, Personal, Räume, Ausstattung und Nachweise.

Praktische Abschlusskontrolle vor Einreichung

  • Zuständige Kreisordnungsbehörde und gewünschter Betriebsbereich bestätigt?
  • Pflichtangaben aus § 20 vollständig und konsistent?
  • Geschäftsführung und Stellvertretung eindeutig zugeordnet?
  • Fachkundenachweis oder leitende Tätigkeit belegbar?
  • Fahrzeuge, Funktionen und Standorte in einer einheitlichen Liste?
  • Personalqualifikationen und Einsatzfunktionen prüfbar?
  • Geschäftseinrichtungen, Hygiene und Dokumentation beschrieben?
  • Finanzmittel für Aufnahme und laufenden Betrieb nachvollziehbar?
  • Markt- und Standortannahmen mit Quellen versehen?
  • Gebühren, Wiedervorlagen und mögliche Ergänzungsanforderungen eingeplant?

Amtliche Quellen

Alle Quellen wurden am 26. Oktober 2026 geprüft. Ergänzend: Genehmigungsunterlagen als Betriebskonzept strukturieren, Personalplanung im Krankentransport NRW und Verordnung und Kostenträgergenehmigung bei KTW-Aufträgen prüfen.

Nächster Schritt

Im kostenlosen KALUNA-Erstgespräch werden Standort, Verfahren und Betriebsaufbau gemeinsam eingeordnet. In einer anschließenden Projektklärung können offene Arbeitspakete für die eigene Antragsmappe strukturiert werden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Fachliche Einordnung: KALUNA ordnet die Themen aus unternehmerischer und organisatorischer Praxis im qualifizierten Krankentransport ein. Maßgeblich bleiben immer die amtlichen Fassungen der Gesetze, Richtlinien und Bescheide. Diese Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung.

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