Erstellt von KALUNA Verwaltung GmbH · fachlich eingeordnet aus der Praxis im Krankentransport · Quellen werden direkt im Text benannt.
Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des RettG NRW (Drucksache 18/21621 vom 6. Oktober 2026, ausgegeben am 12. Oktober) wurde am 15. Oktober erstmals beraten. Der geplante § 27 betrifft Unternehmensnachfolge, Verkauf und Rechtsformwechsel. Vorgesehen sind neue Genehmigungsanträge bei Veräußerung oder Umwandlung, ein Verbot isolierter Genehmigungsverkäufe und eine Anzeige von Änderungen der Beteiligungsverhältnisse juristischer Personen. Diese Regeln sind noch nicht in Kraft.
Landtag NRW: Gesetzentwurf, insbesondere Seiten 15–16 · Länderübersicht und Verfahrensstand →
Worum es geht
Wer in Nordrhein-Westfalen im qualifizierten Krankentransport tätig werden will, muss zuerst klären, welcher rechtliche und organisatorische Zugang am geplanten Standort überhaupt in Betracht kommt. Begriffe wie Konzession, Genehmigung, Beauftragung oder Auswahlverfahren werden im Alltag oft vermischt. Für Investitionsentscheidungen müssen sie sauber getrennt werden.
Prüfpunkte vor der Investition
- Welche Gebietskörperschaft ist zuständig?
- Welche Rettungsdienststruktur besteht am Standort?
- Gibt es einen offenen Zugang, ein Auswahlverfahren oder eine bestehende Bedarfsplanung?
- Welche Anforderungen bestehen an Zuverlässigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Betrieb?
- Wie passen Fahrzeuge, Personal, Wache und Qualitätssicherung zusammen?
Warum KALUNA hier ansetzt
Eine Entscheidung für Fahrzeuge, Personal oder Räume ist nur belastbar, wenn der Marktzugang vorher eingeordnet wurde. Deshalb beginnt die KALUNA-Begleitung mit Standort, Verfahren, Unterlagenstruktur und Projektplan.
Amtliche Quellen
Für NRW sind die amtlichen Veröffentlichungen des Landes Nordrhein-Westfalen maßgeblich. Bundesrechtliche Grundlagen zur Krankenbeförderung stehen insbesondere in § 60 SGB V und zur Vergütung in § 133 SGB V.