Erstellt von KALUNA Verwaltung GmbH · fachlich eingeordnet aus der Praxis im Krankentransport · Quellen werden direkt im Text benannt.
Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des RettG NRW (Drucksache 18/21621 vom 6. Oktober 2026, ausgegeben am 12. Oktober) wurde am 15. Oktober erstmals beraten. Der geplante § 27 betrifft Unternehmensnachfolge, Verkauf und Rechtsformwechsel. Vorgesehen sind neue Genehmigungsanträge bei Veräußerung oder Umwandlung, ein Verbot isolierter Genehmigungsverkäufe und eine Anzeige von Änderungen der Beteiligungsverhältnisse juristischer Personen. Diese Regeln sind noch nicht in Kraft.
Landtag NRW: Gesetzentwurf, insbesondere Seiten 15–16 · Länderübersicht und Verfahrensstand →
Warum § 17 RettG NRW in der Praxis wichtig ist
In Nordrhein-Westfalen ist der qualifizierte Krankentransport Teil des landesrechtlich geordneten Rettungsdienstes. Für Unternehmer ist deshalb nicht nur die Nachfrage relevant, sondern vor allem die Frage, wie der Zugang in der konkreten Region geregelt ist.
Was vorab geklärt werden sollte
- Welche Behörde ist für den Standort zuständig?
- Welche örtliche Bedarfs- und Rettungsdienststruktur besteht?
- Welche Anforderungen ergeben sich aus Landesrecht und Verwaltungspraxis?
- Welche betrieblichen Nachweise werden erwartet?
- Welche Rolle spielen Auswahl, Beauftragung oder Genehmigung?
Unternehmerische Folge
Ohne diese Klärung können Fahrzeugkauf, Mietvertrag oder Personalaufbau zu früh kommen. KALUNA legt deshalb den Schwerpunkt auf die Reihenfolge der Entscheidungen.
Amtliche Quellen
Maßgeblich sind die amtlichen Fassungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die zuständigen Stellen vor Ort. Bundesrechtliche Bezüge zur Krankenbeförderung finden sich in § 60 SGB V.